27 April 2021

Kanton lässt Gruppen F bis L zur Impfung zu

Ab sofort sind im Kanton Bern das Gesundheitsfachpersonal sowie Personen, die mit besonders gefährdeten Menschen zusammenleben, zur Impfung zugelassen. Das sind die Impfgruppen F bis L mit rund 60’000 registrierten Personen. Die bisher freigegeben Impfgruppen A – E und O können weiterhin ihre Termine buchen. Gleichzeitig schaltet der Kanton Bern heute 30 000 weitere Termine auf, die von 15 000 Personen gebucht werden können. Dies, nachdem eine Lieferung des Herstellers Pfizer/Biontech eingetroffen ist.

Die zur Impfung zugelassenen Personen müssen kein Attest mehr vorweisen, um etwa Vorerkrankungen nachzuweisen. Weiter folgt der Kanton den angepassten Richtlinien des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Neu werden Personen, die eine Coronainfektion durchgemacht haben, frühestens 6 Monate nach ihrer Genesung geimpft; bisher gab das BAG 3 Monate an. Können diese Personen ihre Coronainfektion mit einem PCR-Nachweis oder einer Isolationsanordnung des Kantonsärztlichen Diensts nachweisen, ist nur noch eine Impfung nötig. Diese Personen müssen aber auf jeden Fall beide Termine buchen. Beim ersten Impftermin bespricht die Fachperson das weitere Vorgehen mit der impfwilligen Person; der zweite Impftermin wird, falls nicht benötigt, anschliessend wieder frei gegeben.

Die Gesundheitsdirektion bittet darum, die Registrierung und Anmeldung wenn immer möglich online zu machen. Die Termine bei den Hausärzten und ab nächster Woche bei den Apotheken werden direkt bei diesen vergeben.

(text:pd/bild:beo)