Kanton: Gleiche Regeln für E-Zigaretten und herkömmliche Raucherwaren
Für elektronische Zigaretten und ähnliche nikotinhaltige Produkte sollen künftig die gleichen gesetzlichen Vorgaben gelten wie für Zigaretten und herkömmliche Raucherwaren. Mit der vorgesehenen Gesetzesänderung werden die Abgabe und der Verkauf von nikotinhaltigen und nikotinfreien E-Zigaretten an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verboten.