Am Pfingstsonntag dürfen die Kirchen wieder Gottesdienste in der Gemeinschaft feiern.
Das Schutzkonzept zwingt zwar noch zu Einschränkungen, so darf in den evangelisch-reformierten Kirchen noch nicht gemeinsam gesungen werden. Bei den katholischen Kirchen wird der Gesang reduziert. Und die Kirchen müssen auch eine Präsenzliste führen. So empfiehlt beispielsweise die Kirchgemeinde Thun-Strättligen, bereits einen Zettel mit Name/Vornam und Kontaktmöglichkeit mitzubringen. Dies auch, um Wartezeiten beim Eingang zu vermeiden.