Kanton: Bessere Finanzen für Sportvereine durch neues Geldspielgesetz
Berner Sportklubs, die wegen des Coronavirus oder wegen anderer Umstände auf Geldsuche sind, steht im kommenden Jahr ein neues Finanzierungsinstrument zur Verfügung: Sportwetten. Möglich macht dies das neue Geldspielgesetz, das am 1. Januar in Kraft tritt.
Die Idee, im Kanton Bern lokale Sportwetten zuzulassen, entstand vor gut einem Jahr in der Sicherheitskommission (SiK) des bernischen Grossen Rats. Diese Kommission bereitete fürs Kantonsparlament die Beratung des neuen Gesetzes vor.
Im März dieses Jahres hiess das Kantonsparlament den SiK-Antrag gut. Erlaubt sind nur Wetten auf den Ausgang eines Spiels vor Ort selbst. Auf den Ausgang internationaler Partien kann nicht gewettet werden und die Wetten dürfen nicht online oder automatisiert stattfinden, wie aus Grossratsunterlagen hervorgeht.
Lokale Sportwetten dürfen nur an maximal zehn Tagen pro Jahr durchgeführt werden. Der Reingewinn muss einem gemeinnützigen Zweck zugute kommen. (sda)