5 Mai 2021

Sonderschulbildung soll in die Volksschule

Die Sonderschulbildung soll künftig als Teil der Volksschule und nicht mehr als Teil der Sozialhilfe verstanden werden. Damit soll der Gedanke der Bildung in den Vordergrund gerückt und der Grundgedanke von Chancengerechtigkeit unterstützt werden. Die Verantwortung für die Sonderschulbildung soll deshalb von der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion, kurz GSI zur Bildungs- und Kulturdirektion BKD wechseln.

Diesem Anliegen stimmt der Grosse Rat in der Eintrittsdiskussion letzten Dezember klar zu. Auch die Bildungsdirektion unterstütz dieses Vorhaben weiterhin, das bestätigt die Präsidentin von der Bildungskommission vom Grossen Rat, Christine Blum, gegenüber Radio BeO. Mit dieser Verschiebung zur Bildungs- und Kulturdirektion ändere sich für Schüler*innen aber nichts. Diskussionen führte sie, ob mit der vorliegenden Revision die Integration von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf für sonderpädagogische Massnahmen verstärkt werden sollte. Die BiK kam zum Schluss, die Sonderbildung solle weiterhin im heute bestehenden Verhältnis sowohl integrativ als auch separativ erfolgen. Der Kanton Bern ist einer der letzten Kantone, der diesen Wechsel noch vollzieht.

(text:pd&lv/bild:beo)