Kanton Bern soll Unterstützung für die Kultur fortführen
Es zeichnet sich ab, dass die Kulturszene auch 2022 mit einer wirtschaftlich schwierigen Situation konfrontiert ist und noch nicht zum Normalbetrieb zurückkehren kann. Damit die im Covid-19-Gesetz vorgesehenen Massnahmen im Kulturbereich auf kantonaler Ebene weiterhin umgesetzt werden können, muss die kantonale Gesetzgebung angepasst werden. Die Bildungskommission spricht sich deshalb im Grundsatz für das Kantonale Gesetz über die Massnahmen im Kulturbereich im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (KMKG Covid-19) aus.
Die Mehrheit der Kommission beantragt dem Grossen Rat, das Gesetz auf zwei Jahre zu befristen, eine Verlängerung durch den Grossen Rat soll aber möglich sein. Die Befristung erlaube es Anpassungen vorzunehmen, wenn sich die Rahmenbedingungen ändern. Eine Minderheit ist der Meinung, dass diese Frist unnötig sei, da eine Koppelung an die Gültigkeit des Bundesgesetzes vorgesehen ist und somit eine Befristung im kantonalen Gesetz obsolet sei.
Weiter fordert eine Minderheit der BiK eine betragsmässige Begrenzung der Beiträge auf vorerst 10 Millionen Franken. Weitere Gelder für Beiträge sollen danach durch den Grossen Rat genehmigt werden müssen. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass der Umfang der Beiträge durch die Koppelung an die Bundesgelder gegeben ist und eine Begrenzung des Kantonsbeitrags zu Vollzugsprobleme führen würde, sobald der festgelegte Betrag erreicht würde. Sie lehnt den Minderheitsantrag deshalb ab und erachtet den Vorschlag des Regierungsrates als sinnvoll.
(text:pd/bild:unsplash)