19 Juni 2021

Kanton Bern darf eigenes Bauland nur noch im Baurecht abgeben

Der Kanton Bern darf künftig Bauland in seinem Eigentum nur noch im Baurecht abgeben: Eine entsprechende Motion des Interlakner SP-Grossrats Urs Graf ist in der Sommersession des Kantonsparlaments angenommen worden.

Die Geschichte dieses wichtigen Geschäfts hat in Unterseen begonnen. Am Brandweg, auf der Wiese beim alten Pfarrhaus, soll eine verdichtete Wohnüberbauung entstehen. Die SP Unterseen kritisierte bereits Mitte Oktober 2020, dass der Kanton als Eigentümer des Areals das Land nicht im Baurecht mit Auflagen zum preisgünstigen Wohnungsbau abgeben, sondern einer örtlichen Baugesellschaft verkaufen will. Auch SP-Grossrat Urs Graf findet es «unverständlich, dass der Kanton diese Parzelle nicht im Baurecht abtreten will».

Urs Graf hat Ende letzten Jahres eine entsprechende Motion eingereicht. Damit wird die Kantonsregierung beauftragt, dafür zu sorgen, «dass der Kanton Bern künftig Bauland oder Bauerwartungsland, das sich im Eigentum des Kantons befindet, nur im Baurecht abgeben darf». In der Begründung des Vorstosses heisst es, wenn der Kanton so handle, wie im erwähnten Fall in Unterseen, verspiele er «Einflussmöglichkeiten von Nachfolgegenerationen. Zudem partizipiert der Kanton nicht an Landwertsteigerungen und steuerfinanzierten Infrastrukturgewinnen. Baurechtszinse stellen überdies langjährige Ertragsquellen des Kantons dar und verbessern die laufende Rechnung, während Verkäufe nur kurzfristige Einflüsse auf die finanzielle Situation des Kantons zur Folge haben. Überdies können Baurechtszinse im Laufe der Dauer des Baurechtes an die allgemeine Inflation und an die bodenspezifische Teuerung angepasst werden, was zur Folge hat, dass der Kanton auch während der Dauer des Baurechts von der Bodenwertsteigerung profitiert.»

Der Regierungsrat unterstützte zwar das Anliegen der Motion Graf, beantragte gar die Annahme, allerdings bei gleichzeitiger Abschreibung der Motion. Begründung: Die kantonale Immobilienstrategie erfülle schon heute die Forderung der Motion «hinreichend». Das sieht der Grosse Rat anders: Der Vorstoss wurde nicht nur einstimmig angenommen, das Parlament hat nach zähem Kampf entschieden, die Motion nicht abzuschreiben. Damit hat die Regierung den verbindlichen Auftrag, ihre Politik im Sinn der Motion anzupassen.

(text:pd/bild:beo)