13 April 2021

Kanton soll für Bearbeitung von Kurzarbeitsgesuchen maximal 30 tage Zeit haben

Der Kanton Bern macht seinem Ruf bei der Auszahlung der Kurzarbeitsentschädigungen alle Ehre. SVP-Grossrat Thomas Knutti spricht gegenüber Radio BeO von Fällen, in denen Unternehmer noch auf das Geld vom Januar warten. Das sei eine unhaltbare Situation. In einer Motion fordert Knutti nun, dass der Kanton maximal 30 Tage Zeit für die Bearbetung des Gesuches und die Auszahlung der Gelder an die Gesuchsstellenden haben soll. Die Kurzarbeit sei ein gutes Mittel, um Arbeitsplätze erhalten zu können, sagt Knutti, aber es könne nicht an den Unternehmen bleiben, die Löhne vorzuschiessen.

Der Kanton klagt angesichts der vielen Gesuche über Personalmangel in der zuständigen Direktion. Auch dafür hat Knutti eine Lösung parat: Andere Direktionen sollen mit Mitarbeitenden aushelfen. Für Personen, die sich im administrativen Bereich auskennen, sei die Bearbeitung eines solchen Gesuchs keine Hexerei, ist Knutti überzeugt. So könne man dem Problem Herr werden, ohne zusätzliches Personal einstellen zu müssen.

Der Regierigsrat muss die Motion jetzt bearbeiten. Danach geht das Geschäft in den Grossen Rat.

(text:cs/bild:beo)