27 Juni 2021

Kandergrund: Ortsplanungsrevision für Ersatzbauland für Mitholz vorgestellt

Am Samstag, 26. Juni 2021, hat der Gemeinderat Kandergrund die Bevölkerung von Mitholz über die Ortsplanungsrevision Kandergrund informiert.

Erstes Ziel des Gemeinderats ist es, im Hinblick auf die bevorstehenden Wegzüge aus Mitholz innerhalb der Gemeinde Ersatzbauzonen für die betroffene Bevölkerung zu schaffen. Bereits anfangs 2020 hat der Gemeinderat Sondierungsgespräche mit Grundeigentümern geführt, deren Land sich für eine Einzonung eignen würde. Auch mit dem für die abschliessende Genehmigung der Planung zuständigen kantonalen Amt (AGR) fanden erste Kontakte statt. Neben der Schaffung von Ersatzbauland für Mitholz stehen für die Gemeinde der Erhalt der Bevölkerung, die Sicherstellung des Finanzhaushalts, der Erhalt der Schule und der Erhalt des gesellschaftlichen Lebens (Vereine, Bräuche, etc.) im Vordergrund. Für die Bearbeitung des Geschäfts hat der Gemeinderat eine nichtständige Kommission eingesetzt. Die technische Ausführung der Planung liegt beim Planungsbüro ecoptima ag, Bern, das der Gemeinde schon seit mehr als zwei Jahrzehnten bei Planungsgeschäften zur Seite steht. Mit dem VBS konnte der Gemeinderat vereinbaren, dass dieses als Auslöser des Geschäfts die anfallenden Planungskosten trägt.

Als Ersatz für Mitholz soll eine Sonderbauzone mit teilweise eigenen Baubestimmungen entstehen. Es wird aber niemand gezwungen, an einen vorgegebenen Standort zu ziehen. Die Gemeinde schafft ein Angebot für Mitholzer, damit diese in der Gemeinde bleiben können, wenn sie dies wünschen. Die neuen Bauzonen müssen nach den Vorgaben des Raumplanungsgesetzes ausgestaltet werden: Sie müssen an bestehende Bauzonen angrenzen, Inselbauzonen sind nicht bewilligungsfähig. Auch muss der vorhandene Grund und Boden haushälterisch genutzt werden. Jedoch hat der Kanton zugesichert, dass Neueinzonungen für die Bewohner von Mitholz möglich sind und bei der Planung nicht nach der sonst üblichen Berechnungsformeln des kantonalen Richtplans vorgegangen werden muss.

Die Sonderbauzone Mitholz wird eine Zone für gemischte Nutzung (Wohnen und Gewerbe). Die Planung geht von einem Landbedarf in der Höhe von 17‘500 m2 aus. Damit den gesetzlichen Vorgaben zur Überbauung nachgekommen werden kann, ist die Erarbeitung von Gesamtkonzepten pro Einzonung nötig. Diese Konzepte können durch die Grundeigentümer oder durch Bauträgerschaften erarbeitet werden. Bei den Gesamtkonzepten sind Punkte wie Mindestdichte und Etappierungen einzuplanen, wobei der Gemeinderat hier einen möglichst grossen Spielraum aushandeln will.

Im Jahr 2023 soll mit der Planung der Ersatzbauten für Mitholz und dem Bau der Erschliessungsanlagen begonnen werden können. Dies bedingt, dass der Gemeinderat die Revision der Ortsplanung im Jahr 2022 der Gemeindeversammlung zum Beschluss vorlegen kann. Der Gemeinderat rechnet damit, dass die öffentliche Mitwirkung zur OP-Revision diesen Sommer stattfindet. Sofort führt der Gemeinderat die begonnenen Gespräche mit den Landeigentümerinnen und Landeigentümern weiter, damit bald Klarheit herrscht, mit welchen konkreten Flächen der Gemeinderat planen kann.

Parallel zur Sonderbauzone Mitholz sollen mit der OP-Revision der Baubestand und die Bauzonen in Mitholz gesichert werden. Dies ist nötig, damit die Gebäude in Mitholz später im heute bewilligten Umfang wieder genutzt werden können. Der Besitzstand der heute bestehenden Gebäude wird damit gewahrt.

(text:pd/bild:BeO)