12 Februar 2022

Interlaken ist für die elektronischen Baugesuche bereit

Die Gemeinde Interlaken hat sich für eBau und ePlan fit gemacht und steht Personen, welche neue Baugesuche eingeben müssen auch mit Rat zur Seite.

Am 1. März treten die neuen kantonalen Vorschriften zum elektronischen Baubewilligungsverfahren eBau in Kraft. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt sämtliche Baugesuche digital erfasst werden müssen. Die Formulare sind elektronisch auszufüllen und die Pläne müssen elektronisch hochgeladen werden. Weil das Verwaltungsrechtspflegegesetz jedoch noch Originalunterschriften verlangt, muss das Baugesuch doch noch ausgedruckt und unterschrieben und zusammen mit den unterschriebenen Plänen im Doppel bei der Gemeinde eingereicht werden. Unter www.bauen.dij.ch ist ein Video mit Erklärungen aufgeschaltet. Der Bereich Bauverwaltung erteilt Baugesuchstellenden gerne weitere Auskünfte.

Neben eBau, das für alle Gemeinden ab 1. März zwingend ist, plant der Kanton auch das Planerlassverfahren in den Gemeinden zu digitalisieren. Für Interlaken ist eine Einführung des elektronischen Planerlassverfahrens ePlan für dieses Jahr vorgesehen, was im Zusammenhang mit der angelaufenen Ortsplanungsrevision Sinn macht. Der Gemeinderat hat die Vereinbarung mit dem Kanton zur Einführung von ePlan genehmigt.

(text:pd,ch/bild:beo)