13 Februar 2021

Grosseinsatz wegen verdächtigen Gegenstandes

Ein verdächtiger Gegenstand mit beigelegter Drohung hat heute Samstag in Huttwil einen Grosseinsatz verursacht. Im Verlauf der Woche bedingten Briefe mit pulverartigen Substanzen zudem in Bern und Umgebung wiederholt Einsätze der Polizei und Feuerwehr. Gemäss Abklärungen gingen weder vom Gegenstand noch von den Substanzen eine Gefahr aus. Die Kantonspolizei Bern ruft in Erinnerung, dass den Urhebern solcher Taten dennoch Strafverfahren drohen und hohe Kosten verrechnet werden können.

Heute Samstag, 13. Februar 2021, wurde auf dem Parkplatz Oberdorf in Huttwil um zirka 06.00 Uhr ein deponierter Rucksack mit einer angehefteten Drohung festgestellt. Ursprünglich war geplant gewesen, dass der mobile COVID-19-Test-Truck des Kantons Bern ebenfalls heute an diesem Standort den Betrieb aufgenommen hätte. Zur Sicherheit aller Beteiligten wurden die Örtlichkeiten in der Folge grossräumig abgesperrt und verschiedene Spezialdienste, darunter auch das Dezernat Brände und Explosionen sowie die Regio-Feuerwehr Huttwil und vorsorglich ein Ambulanzteam, aufgeboten. Der Inhalt des Rucksacks stellte sich im Laufe der umfassenden Abklärungen als ungefährlich heraus. Die Ermittlungen zur Urheberschaft wurden aufgenommen, das Testmobil konnte den Betrieb an einem anderen Standort in Huttwil aufnehmen.

Seit Anfang Woche gingen bei der Kantonspolizei Bern zudem mehrere Meldungen zu verdächtigen Briefen ein. Die Briefe waren allesamt an verschiedene Behörden und Institutionen in der Region Bern adressiert und enthielten pulverartige, zunächst unbekannte, Substanzen. Umgehend wurden jeweils Spezialisten von Polizei und Feuerwehr beigezogen. Gemäss den durchgeführten Messungen und Untersuchungen konnten die Substanzen in der Folge als ungefährlich beurteilt werden. Zur Urheberschaft und den Hintergründen der Briefe sind Ermittlungen im Gang. Die Substanzen wurden teilweise für weitere Analysen sichergestellt. Es werden Strafverfahren eröffnet, derzeit bestehen keine Hinweise auf einen Zusammenhang mit dem Fall in Huttwil.

Urhebern von Drohungen und solcher Briefe oder anderen ähnlichen Postsendungen, welche eine potentielle Gefahr suggerieren sollen oder von denen eine solche zunächst angenommen werden muss, drohen nebst strafrechtlichen Konsequenzen auch hohe Kosten. Die Kantonspolizei Bern nimmt solche Ereignisse immer ernst und sämtliche Einsatzkräfte gehen solange von einer Gefahr oder einer Gefährdung von Menschenleben aus, bis das Gegenteil gesichert ist oder die Gefahr abgewehrt ist. Die damit einhergehenden Sicherheitsmassnahmen können rasch ein umfangreiches Aufgebot von Einsatzkräften und Spezialisten nach sich ziehen und mitunter Einschränkungen im Betrieb der betroffenen Behörden, Institutionen und Geschäfte, aber auch des öffentlichen Lebens zur Folge haben. Es stehen dabei etwa Straftatbestände wie Schreckung der Bevölkerung oder Nötigung im Raum, welche von den Strafverfolgungsbehörden von Amtes wegen untersucht werden müssen. Dabei ist es unerheblich, ob solche Sendungen aus böswilliger Arglist oder als Jux verschickt wurden.

Im Falle einer Verurteilung können den Urhebern oder Urheberinnen nebst einer Strafe zusätzlich die – nicht selten beträchtlichen – Verfahrenskosten, Schadenersatzforderungen aus Privatklagen sowie Kosten der Einsatzorganisationen auferlegt werden. Darüber hinaus tätigt die Kantonspolizei Bern im Rahmen des kantonalen Bedrohungsmanagements Abklärungen zum Gefährdungs- und Eskalationspotential des Urhebers oder der Urheberin. Je nach Ergebnis dieser Abklärungen ist gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ein Informationsaustausch mit anderen kantonalen oder eidgenössischen Behörden möglich oder gar zwingend vorgegeben.

 

 

(Text: MM/Foto: wikicommons)