29 Juli 2022

Im Wallis erlegter Wolf hätte nicht geschossen werden dürfen

Ein im Wallis von der Wildhut geschossene Wolf ist nicht derjenige, für den er gehalten wurde. Der Wolf war Mitte März im Val d’Hérens erlegt worden und hätte nicht zum Abschuss freigegeben werden dürfen.

Die Altersanalyse habe ergeben, dass der am 17. März entnommene Rüde in seinem sechsten Lebensjahr gewesen sei und nicht zum Rudel aus dem Val d’Hérens gehöre, schrieb die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere des Kantons Wallis (DJFW) am Freitag in einer Mitteilung.

Trotz aller Vorsichtsmassnahmen, die während des Abschusses durch die Berufswildhüter getroffen wurden, fiel der Rüde somit nicht in die Kategorie der Individuen, die entnommen werden durften, wie es weiter hiess. Dies zeige, wie schwierig es sei, bei der Durchführung von Regulationsabschüssen nach den geltenden gesetzlichen Grundlagen mit Sicherheit zu unterscheiden, welches Individuum zu erlegen sei.

Die genetischen Analysen hätten zudem gezeigt, dass eine am 5. März 2022 erlegte Jungwölfin in ihrem zweiten Lebensjahr gewesen sei und dem Rudel im Val d’Hérens angehörte. Sie sei ausserdem trächtig gewesen.

(text:sda/bild:beo)