1 September 2021

Homosexuelle in den Niederlanden können leichter Blut spenden

Homosexuelle Männer in den Niederlanden können ab sofort leichter Blut spenden. Einzige Voraussetzung ist, dass sie seit mindestens zwölf Monaten in einer festen monogamen Beziehung leben, teilte die landesweite Blutbank am Mittwoch mit. Bislang waren Homosexuelle in den Niederlanden nur zur Blutspende zugelassen, wenn sie seit mindestens vier Monaten keinen Sex mehr gehabt hatten. Bereits seit 2015 sei die Blutbank bemüht, die Blutspende für mehr Homosexuelle zu öffnen, sagte Blutbank-Chef Tjark Tjin-A-Tsoi. Nun werde die Risikoeinschätzung angepasst, wovon man sich einige Hundert zusätzliche Blutspender verspreche.

Geplant sei, vom kommenden Jahr an auch Homosexuelle ohne festen Partner als Blutspender zu akzeptieren, hiess es. Zunächst werde geprüft, ob die aktuelle Lockerung funktioniert und in Zukunft sollten Betroffene spezifischer nach Verhaltensweisen gefragt werden, die das Risiko auf per Blut übertragbare Infektionen erhöht. Dies sei gar nicht so einfach, denn die Fragen müssten die Risiken erfassen und den potenziellen Blutspender nicht in Verlegenheit bringen. Wichtig sei, dass auf Blutspenden angewiesene Patienten sich weiter auf deren Sicherheit verlassen könnten.

Wie die niederländische Blutbank erläuterte, beruhte der bisher sehr restriktive Umgang mit homosexuellen Blutspendern auf empirischen Daten die zeigen, dass sie viel häufiger per Blut übertragbare Infektionen haben, als Männer mit ausschliesslich heterosexuellen Kontakten. Einschränkungen bei der Blutspende gebe es auch für Menschen, die sich in Malariagebieten oder länger dort aufgehalten haben, wo die Creutzfeldt-Jakob-Krankheit auftritt.

Auch in Deutschland sollen umstrittene Beschränkungen für homosexuelle Männer beim Blutspenden überprüft werden, teilte das Bundesgesundheitsministerium kürzlich mit. Konkret geht es um eine Neubewertung der Vorgabe, dass Männer zwölf Monate nach dem letzten Sexualverkehr mit Männern von Blutspenden zurückgestellt werden. Geprüft werden soll demnach nun, diese Frist auf vier Monate zu verkürzen.

(text:sda/bild:unsplash)