10 Mai 2021

GPK will Entwicklung der Versuchsverordnung genauer unter die Lupe nehmen

Die Berner Regierung setzt das Instrument der Versuchsverordnungen nicht immer so ein, wie es gedacht ist: Zu diesem Schluss kommt die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rates.

Sie will deshalb die künftige Entwicklung «genauer verfolgen». Das hält sie in ihrem am Montag publizierten Tätigkeitsbericht 2020 fest.

Versuchsverordnungen ermöglichen es dem Regierungsrat, in einem klar abgesteckten Rahmen und zeitlich befristet Regelungen zu erlassen, die über bestehende gesetzliche Bestimmungen hinausgehen. Der Regierungsrat soll so neue Abläufe oder Zuständigkeit erproben können.

Von 2005 bis 2017 erliess der Regierungsrat eine einzige Versuchsverordnung. Das war 2005, als im Rahmen der Baukontrolle versuchsweise eine Selbstdeklaration eingeführt wurde.

Seit 2017 hat der Regierungsrat deutlich mehr Versuchsverordnungen erlassen. Laut GPK wurden die strengen Vorgaben, die an das Instrument geknüpft sind, nicht in allen Fällen eingehalten.

Als Beispiel nennt die Kommission eine Versuchsverordnung zur Datenbewirtschaftung im Bereich Finanzen, Personal und Logistik. Eine korrekte rechtliche Grundlage fehle, unter anderem weil der Versuchszweck nicht angegeben werde.

(text:sda/bild:unsplash)