13 Mai 2021

Gleiche Bedingungen für alle kantonalen Kinder- und Jugendheime

Der bernische Regierungsrat will fünf Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe ausgliedern und so gleich lange Spiesse mit anderen sozialen Institutionen im Kanton schaffen.

Damit für alle Leistungserbringer dieselben Bedingungen gelten, sollen die kantonalen Kinder- und Jugendheime privatrechtlich organisiert werden und als Stiftungen auf eigenen Füssen stehen. Die Gesundheits- und Sozialkommission des Grossen Rates (GSoK) befürwortet grundsätzlich die von der Regierung vorgeschlagene Privatisierung der fünf kantonalen Kinder- und Jugendheime, schlägt aber einen anderen Weg vor. Sie schlägt dem Grossen Rat vor, den Regierungsrat mit der Ausarbeitung einer Variante mit zwei statt einem Schritt zu beauftragen, wonach den Stiftungen die heutigen Immobilien vermietet werden sollen. Die Frage nach einer späteren Übertragung der Liegenschaften soll frühestens in fünf Jahren wieder aufgegriffen werden, wenn sich die ausgegliederten Stiftungen im freien Markt zurechtgefunden haben.

Gegen die Verselbstständigung der kantonalen Kinder- und Jugendheime ist hingegen der VPOD (Schweizerische Verband des Personals öffentlicher Dienste).  „Dieses Geschäft ist eine gefährliche Mogelpackung“, heisst es in einer entsprechenden Medienmitteilung. Denn die Ausgliederung verschlechtere die Anstellungsbedingungen der Mitarbeitenden der betroffenen Institutionen und führe zu erheblichen Mehrkosten, die in der aktuellen finanziellen Lage des Kantons und den unabsehbaren Folgen der Corona-Pandemie nicht vertretbar seien.

Der Grosse Rat wird sich in der Sommersession 2021 mit dem Geschäft befassen.

(text:pd&chl/bild:unsplash)