20 Januar 2022

Gericht: Mexiko muss Fall getöteter Anwältin wiederaufnehmen

Der interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte hat Mexiko für schwere Mängel bei den Ermittlungen zum Tod der Anwältin Digna Ochoa vor rund 20 Jahren verantwortlich erklärt. Das Gericht mit Sitz in Costa Rica wies den mexikanischen Staat unter anderem an, den Fall wiederaufzunehmen, wie es am Mittwoch (Ortszeit) mitteilte. Die bekannte Menschenrechtsanwältin war am 19. Oktober 2001 in ihrem Büro in Mexiko-Stadt erschossen worden. Sie hatte zuvor Morddrohungen erhalten und war zweimal entführt worden. Die Ermittler erklärten den Fall umstrittenerweise zu einem Selbstmord, zur Verantwortung gezogen wurde bislang niemand.

Der Gerichtshof stellte Unregelmässigkeiten bei der Tatortuntersuchung und der Obduktion fest. Die Ermittler hätten auch durch Anspielungen auf Geschlechterstereotype Ochoas Glaubwürdigkeit infrage gestellt. Ihr Recht auf Ehre und Würde sowie das Recht ihrer Familie auf Wahrheit seien verletzt worden.

Das Gericht ordnete insgesamt elf Wiedergutmachungsmassnahmen an. Unter anderem muss der Staat demnach seine Verantwortung öffentlich anerkennen und eine Menschenrechtsauszeichnung sowie Strassen nach Ochoa benennen. Mexikos Aussenminister Marcelo Ebrard teilte auf Twitter Nachrichten eines Rechtsberaters in seinem Ministerium, wonach der Staat das Urteil befolgen will. Die Regierung hatte eine Teilverantwortung des Staates bereits im vergangenen Jahr eingeräumt.

(text:sda/bild:unsplash-symbolbild)