4 Juni 2021

Gericht hebt Maskenpflicht an Zürcher Primarschulen vorläufig auf

Die Maskenpflicht an den Zürcher Primarschulen gilt ab sofort nicht mehr: Das Verwaltungsgericht hat die Maskenpflicht an den Primarschulen zumindest vorübergehend aufgehoben. Die Bildungsdirektion will in den nächsten Stunden dazu Stellung beziehen.

Die Bildungsdirektion hatte die Maskenpflicht in der Primarschule bis zu den Sommerferien verlängert – sehr zum Missfallen von einigen Eltern, die das Maskentragen bei Kindern als „Folter“ betrachten. Sie reichten deshalb Rekurs ein.

Der Zürcher Regierungsrat lehnte es jedoch ab, den Rekursen aufschiebende Wirkung zu gewähren. Dies hat das Verwaltungsgericht nun aber getan. Es kam zum Schluss, dass es in dieser Frage eine aufschiebende Wirkung geben soll, wie es am Freitag mitteilte.

Die Maskentragpflicht an den Primarschulen ist damit so lange aufgehoben, bis das Verwaltungsgericht einen endgültigen Entscheid darüber fällt, ob die Maskenpflicht angezeigt ist oder nicht. Wie lange das noch dauert ist offen.

Das Gericht sei bei der vorläufigen Prüfung der Prozesschancen zum Schluss gelangt, dass die Bildungsdirektion für die Anordnung der Maskentragpflicht gar nicht zuständig gewesen sein dürfte.

Stattdessen hätte es einen Entscheid des Gesamtregierungsrats gebraucht. Deshalb sei es unverhältnismässig, einer Beschwerde dagegen die aufschiebende Wirkung zu entziehen.

Die Bildungsdirektion will in den nächsten Stunden darüber informieren, wie es weitergehen soll. Auf die Maskentragpflicht an den Oberstufen hat dieser Entscheid keinen Einfluss.

Die Maskentragpflicht für Schülerinnen und Schüler wurde bereits in verschiedenen Kantonen in den vergangenen Wochen gelockert oder teilweise abgeschafft.

Dieser jüngste Entscheid ist bereits der dritte, der Corona-Massnahmen des Kantons Zürich zerpflückt. In früheren Urteilen entschied das Verwaltungsgericht etwa, dass das Besuchsverbot in Gefängnissen unverhältnismässig gewesen sei. Die maximale Teilnehmerzahl von 15 Personen an Demonstrationen sei zudem nicht rechtens gewesen.

Im Gegensatz zur Maskenpflicht an den Primarschulen hatten die beiden früheren Urteile aber keine sofortigen Auswirkungen, weil diese Regelungen ohnehin bereits abgelaufen waren.

(text:sda/bild:pixabay)