2 Juni 2022

Frauenfelds Ex-Stadtschreiber der Wahlfälschung schuldig gesprochen

Der frühere Stadtschreiber von Frauenfeld ist vom Thurgauer Obergericht der Wahlfälschung schuldig gesprochen worden. Er soll bei den Thurgauer Grossratswahlen im März 2020 Wahlzettel manipuliert und dadurch das Ergebnis verfälscht haben.

Der damalige Leiter des Wahlbüros wurde vom Obergericht in einem am Donnerstagnachmittag eröffneten Entscheid wegen Wahlfälschung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten verurteilt.

Das Gericht habe damit den Entscheid der Vorinstanz bestätigt, erklärte der Mediensprecher des Obergerichts auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Nur die vom Bezirksgericht Frauenfeld ausgesprochene Busse wurde aufgehoben. Das Urteil des Obergerichts ist noch nicht rechtskräftig.

Der frühere Stadtschreiber hatte die Vorwürfe bestritten und einen Freispruch beantragt. Die Anklage stützte sich deshalb auf Indizien ab. Danach soll der Beschuldigte nach der Grossratswahl vom 15. März 2020 rund 100 unveränderte Wahlzettel der GLP durch SVP-Wahlzettel ersetzt haben, die er aus dem Restbestand an Wahlunterlagen nahm. Damit habe er Fehler bei der Auszählung korrigieren wollen, hiess es in der Urteilsbegründung der Vorinstanz.

Durch die Wahlmanipulation hatte die SVP im Bezirk Frauenfeld zunächst einen zusätzlichen Sitz auf Kosten der Grünliberalen (GLP) gewonnen. Auf Insistieren der GLP wurde die Wahl überprüft und eine Strafuntersuchung eröffnet. Der Thurgauer Grosse Rat korrigierte im Juli 2020 die Sitzverteilung.

(text:sda/bild:unsplash-symbolbld)