4 April 2021

Fitnesscenter reichen Staatshaftungsklage bei Finanzdepartement ein

Der Schweizer Fitnesscenter-Verband (SFGV) hat eine Staatshaftungsklage gegen den Bund eingereicht. Wegen der Corona-Massnahmen können sie ihre Lokalitäten nicht öffnen. Dies führe zu grossen Umsatzverlusten und sei „unverhältnismässig“, machen sie geltend.

Für SFGV-Präsident Claude Ammann sind die „Zwangsschliessungen willkürlich, wie der „SonntagsBlick“ schrieb. Mit der Klage, die beim Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) eingereicht worden sei, wolle man den Bund zur Schadenersatz für die finanziellen Einbussen verpflichten, teilte der SFGV am Sonntag mit.

Das EFD bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA den Eingang von Staatshaftungsklagen. Bislang lägen Gesuche im einstelligen Bereich vor, zu welchen sich das EFD aufgrund des laufenden Verfahrens nicht weiter äussern könne.

Der Arbeitgeber- und Branchenverband koordiniere und finanziere eine Musterklage gegen die Schweizer Eidgenossenschaft, hiess es in der Mitteilung des SFGV. Die Klage sei von Urs Saxer, Titularprofessor Staatsrecht an der Universität Zürich, eingereicht worden. Darin fordere ein Berner Fitnesscenter Schadensersatz in der Höhe von 259’000 Franken.

Saxer bestätigte gegenüber Keystone-SDA das Rechtsbegehren. Eine Staatshaftungsklage sei der einzige Weg, um Schadenersatzansprüche geltend machen zu können. Der Bundesrat habe seinen Ermessensspielraum „eindeutig unsachlich und rechtsverletzend“ ausgeübt und die Lage trotz teilweise entgegenstehender wissenschaftlicher Erkenntnisse übereilt, nicht differenzierend und falsch beurteilt, so Saxer.

Die Lage für die Fitnesscenter werde immer existenzbedrohender, schrieb der Branchenverband weiter. Die Härtefallentschädigungen stünden in keinem Verhältnis zum monatelangen Umsatzausfall. Es gebe zudem keine Hinweise, dass sich in Fitnesscentern mehr Leute ansteckten als zum Beispiel im öffentlichen Verkehr oder in Läden.

(text:sda / bild:pixapay)