10 Juni 2021

Finanzkommission unterstützt «Corona-Schutzschirm» ohne Gegenstimmen

Der Kanton Bern soll sich mit einem Rahmenkredit von maximal 25 Millionen Franken an einem «Corona-Schutzschirm» für Veranstaltungen beteiligen. Die Finanzkommission des Grossen Rates stimmt dem Geschäft ohne Gegenstimme zu.

Das COVID-19-Gesetz des Bundes ermöglicht es, dass sich Bund und Kanton in Form eines «Schutzschirms» an nicht gedeckten Kosten von Publikumsanlässen mit überkantonaler Bedeutung hälftig beteiligen können. Die staatliche Absicherung steht unter der Bedingung, dass die Anlässe vorgängig von den Kantonen bewilligt und anschliessend wegen der COVID-19-Epidemie aufgrund behördlicher Anordnung abgesagt oder verschoben werden müssen.

Damit sich der Kanton Bern am Schutzschirmprogramm des Bundes beteiligen kann, muss er die Vorgaben des Bundes in sein Recht übernehmen. Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat deshalb einen Kreditbeschluss in der Höhe von 25 Millionen Franken vorgelegt und plant die Beitragsvoraussetzungen in einer Verordnung zu regeln. Die Finanzkommission (FiKo) begrüsst die so geschaffene Rechtsgrundlage, da sie den Veranstalterinnen und Veranstaltern eine gewisse Planungssicherheit verschafft. Das finanzielle Risiko von grossen, gesellschaftlich bedeutenden Publikumsveranstaltungen wird gesenkt und dadurch die Rückkehr in die Normalität beschleunigt. Als vorberatende Kommission stimmt die FiKo dem Geschäft mit 16 zu null Stimmen bei einer Enthaltung zu.

Der Grosse Rat befasst sich nächste Woche mit dem Geschäft.

(text:pd/bild:unsplash)