28 Juni 2022

Externe Logopädie für bernische Schulen

Berner Volksschulen können ab dem kommenden Schuljahr während einer Übergangsphase von mindestens einem Jahr externe Logopädinnen und Logopäden anstellen. Das hat die kantonale Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) entschieden. Die BKD bewilligt solche Anstellungen, wenn eine Bedingung erfüllt ist.

Die Schulleiterinnen und Schulleiter müssen bestätigen, dass an ihren Schulen die schulischen Logopädie-Ressourcen ausgeschöpft sind. Unter denselben Bedingungen können die Schulen externe Psychomotorik-Angebote einsetzen, wie die BKD am Dienstag mitteilte.

Hintergrund der Änderungen ist eine Revision des Volksschulgesetzes, die am 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten ist. Sie wird sich erstmals im neuen Schuljahr 2022/23 auswirken. Laut BKD hat sich nun in den letzten Monaten gezeigt, dass sich weniger frei schaffende Logopädinnen und Logopäden als erwartet von den Regelschulen engagieren liessen. Deshalb droht an den Schulen ein Unterangebot an Logopädie. Darauf reagiert die BKD mit der Bewilligung von externen Anstellungen unter bestimmten Bedingungen.

Zudem stellt der Kanton den Schulen für das kommende Schuljahr drei Millionen Franken mehr für Logopädie zur Verfügung. Logopädie unterstützt Kinder und Jugendliche mit Störungen oder Auffälligkeiten in der gesprochenen respektive der geschriebenen Sprache und im Sprechen.

(text:sda,ch/bild:pexels)