1 März 2021

Eine warme Mahlzeit für Berufstätige im Ausseneinsatz

Berufstätige, die draussen arbeiten, sollen am Mittag an der Wärme essen können. Restaurants dürfen als Betriebskantinen am Mittag öffnen. Für diese «Betriebskantinen für Berufstätige im Ausseneinsatz» gelten unter anderem folgende Voraussetzungen:

  • Geöffnet an Werktagen von 11 bis 14 Uhr.
  • Zugang nur für Berufstätige aus den Branchen Landwirtschaft (Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft), Handwerkerinnen und Handwerker, Mitarbeitende des Sektors Bau- und Strassenarbeit (Bauhaupt- und Ausbaugewerbe) und Berufstätige im Montageservice.
  • Die Arbeitgeber melden ihre Mitarbeitenden vorgängig schriftlich bei ihrer «Betriebskantine» an.

Wirtschaftsdirektor Christoph Ammann betont, dass die Regelung sofort in Kraft tritt. «Wir sind froh, dass das Bundesamt für Gesundheit Hand bietet für eine Lösung und wir wollen die Voraussetzung für das Mittagsangebot für die Betroffenen schnell und unbürokratisch umsetzen.»

Die Betriebe verfügen über ein Schutzkonzept. Die Mittagsgäste müssen sitzend konsumieren und eine Maske tragen beim Betreten und Verlassen des Restaurants. Sie müssen die Abstandsregeln einhalten und ihre Kontaktdaten werden erhoben und 14 Tage aufbewahrt. (Quelle: Kanton Bern)