3 Februar 2021

Deklaration von Lebensmittel fehlerhaft

Nahrungsmittelallergien gegen Milch und Erdnüsse stellen für die Betroffenen,  insbesondere für Kinder, ein akutes Gesundheitsrisiko dar. Das nicht deklarierte Vorhandensein dieser beiden Zutaten macht einen bedeutenden Anteil der öffentlichen Warnungen und Rücknahmen von vorverpackten Lebensmitteln in Europa aus. Der Verband der Kantonschemiker der Schweiz (VKCS) hat deshalb beschlossen, im Jahr 2020 eine nationale Kontrollkampagne zu diesen beiden Lebensmittelallergenen durchzuführen.

In der ganzen Schweiz und Liechstentein wurden 492 vorverpackte Lebensmittel, darunter verarbeitete Getreideprodukte, Backwaren, Süsswaren, milchfreie Desserts, Snacks und Fertiggerichte, von den Kantonalen Laboratorien der Kantone Aargau, Basel-Stadt, Bern, Genf, Zug und Zürich im Rahmen einer korrdinierte Kampagne gesammelt und analysiert. Von den 492 entnommenen Proben entsprachen 5 nicht der geltenden Vorgaben hinsichtlich der Deklarationspflicht von Milchbestandteilen. Der erste Fall betraf schokoladeüberzogene Reiskuchen. Der Überzug wurde aus Milchschokolade und nicht aus dunkler Schokolade hergestellt. So wurde ein hoher Milchproteingehalt im Produkt gefunden (5 g/kg). Der Artikel wurde vom Markt genommen und war Gegenstand einer öffentlichen Warnung durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Die 4 anderen Lebensmittel, die wegen nicht deklarierten Milchbestandteilen
beanstandet werden mussten, stammten von kleineren Unternehmen. Es handelte sich um Haselnussstangen (12 g Milch pro kg), Paniermehl (4,4 g Milch pro kg), Haselnusscremeaufstrich (7,7 g Milcheiweiß pro kg) und eine asiatische Süßware (8 g Milch pro kg). Auch sie wurden aus dem Verkauf genommen. Die betroffenen Unternehmen wurden angewiesen, Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, um eine Wiederholung solcher Vorkommnisse zu vermeiden.

Angesichts der schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen für eine hochgradig allergische Person ist die Vermarktung ungenügend gekennzeichneter Produkte auch nicht akzeptabel. Unter Berücksichtigung der zahlreichen Rückrufaktionen und öffentlichen Warnungen im Zusammenhang mit dem Vorhandensein nicht deklarierter Allergene weist die Selbstkontrolle insbesondere kleinerer Unternehmen noch Mängel auf und muss verbessert werden. Butter oder zusammengesetzte Zutaten wie Milchschokolade, die in der Schweiz weit verbreitet sind, verdienen diesbezüglich besondere Aufmerksamkeit. (MM Kanton)