3 Februar 2021

Das öffentliche Beschaffungswesen wird modernisiert

Die Finanzkommission (FiKo) begrüsst grundsätzlich den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen. Die Vereinbarung modernisiert das öffentliche Beschaffungsrecht der Kantone und harmonisiert es. Allerdings will die FiKo das zweistufige System bei Beschwerden gegen Submissionsentscheide beibehalten. Wenn der Grosse Rat diesem Antrag zustimmt, würde der Kanton Bern der interkantonalen Vereinbarung mit einem Vorbehalt beitreten.

Die Finanzkommission des Grossen Rates hat das Beitrittsgesetz (IVöBG) zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) vorberaten. Das total revidierte IVöB modernisiert das öffentliche Beschaffungsrecht der Kantone und harmonisiert es mit dem des Bundes. Der Beitritt des Kantons Bern zur Vereinbarung ist in der FiKo im Grundsatz unbestritten. Diskutiert hat sie jedoch darüber, dass Beschwerden gegen Submissionsentscheide gemäss der Vereinbarung neu direkt vor Verwaltungsgericht kommen sollen und nicht mehr – wie bisher im Kanton Bern üblich –erstinstanzlich in den Direktionen und bei den Regierungsstatthalterämtern angefochten werden können.

Mit Stichentscheid des Präsidenten spricht sich die FiKo gegen die Einführung eines einstufigen Instanzenzugs aus. Die Kommissionsmehrheit möchte das bisherige zweistufige System beibehalten, weil sie Mehrkosten befürchtet, die bisherigen erstinstanzlichen Institutionen näher an der Sache und bei den Betroffenen sind, und weil die Urteile rascher ergehen als vor Verwaltungsgericht. Wenn der Grosse Rat dem Antrag der Finanzkommission entspricht, tritt der Kanton Bern der interkantonalen Vereinbarung mit einem Vorbehalt bei, wobei sich noch zeigen muss, ob dies möglich ist.

Die FiKo möchte das Einführungsgesetz zur interkantonalen Vereinbarung zudem mit einem Passus ergänzen, dass aussagekräftige statistische Daten über öffentliche Aufträge des Kantons erhoben und veröffentlicht werden müssen. Eine starke Minderheit möchte noch einen Schritt weitergehen und ein eigentliches Beschaffungscontrolling einzuführen. Die Minderheit verlangt zudem, dass der Regierungsrat die Kompetenz erhält, bei Ausschreibungen Stichproben zur Lohngleichheit zwischen Mann und Frau durchzuführen.