31 März 2021

Bundesrat will Wolfsschutz auf Verordnungsstufe lockern

Kantone sollen künftig bereits ab zehn gerissenen Nutztieren Wolfsbestände regulieren und Einzelwölfe abschiessen dürfen. Der Bundesrat will die Jagdverordnung entsprechend anpassen. Er hat die Vorlage am Mittwoch in die Vernehmlassung geschickt.

Nach dem Nein zum revidierten Jagdgesetz an der Urne im vergangenen September soll der Wolfsschutz nun auf Verordnungsstufe gelockert werden. Mit den vorgeschlagenen Änderungen setzt der Bundesrat zwei Vorstösse aus dem Parlament um.

Die Regulierung von Wolfsbeständen sollen auch mit den Anpassungen wie bisher klar eingegrenzt bleiben: Um ein Tier zu schiessen, müssen konkrete Schäden vorliegen, der Bund muss dem Abschuss zustimmen, und die regionalen Bestände müssen erhalten bleiben.

Neu sollen aber die Kantone bereits ab zehn gerissenen Nutztieren Wolfsbestände regulieren und Einzelwölfe abschiessen dürfen. Bisher lag die Schwelle bei 15 gerissenen Tieren. Zudem soll bei gerissenen grossen Nutztieren wie Rindern, Pferden und Lamas die Verordnung dahingehend präzisiert werden, dass drei Risse ausreichen, damit in ein Wolfsrudel eingegriffen werden kann.

Risse sollen wie bisher nur angerechnet werden, wenn zuvor zumutbare Herdenschutzmassnahmen ergriffen wurden. Für Gebiete, wo Wölfe bislang keine Schäden an Nutztieren angerichtet haben, soll die Schadenschwelle neu bei 15 statt 25 Nutztieren in einem Monat oder 25 statt 35 Nutztieren in vier Monaten liegen.

Der Herdenschutz solle in der Verantwortung des Tierhalters bleiben, heisst es in der Mitteilung weiter. Die finanzielle Unterstützung des Bundes solle künftig jedoch grosszügiger ausfallen. So soll die Palette der unterstützenden Massnahmen erweitert werden. Die Finanzhilfebeiträge werden für konkrete Herdenschutzmassnahmen auf 80 Prozent und für Planungsarbeiten der Kantone zum Herdenschutz auf 50 Prozent festgelegt. Dies entspreche der bisherigen Praxis.

Deutlich erhöht werden soll der Beitrag für die von den Kantonen als wirksam erachteten Massnahmen, die sogenannten „weiteren wirksamen Massnahmen der Kantone“. Die finanzielle Entschädigung soll bei diesen Vorkehrungen von 50 auch 80 Prozent erhöht werden.

Die Umweltorganisationen Pro Natura, Bird Life Schweiz, Gruppe Wolf Schweiz und WWF Schweiz teilten in einer ersten Stellungnahme mit, man werde die Vorschläge des Bundesrats genau prüfen. Das entscheidende Standbein beim Umgang mit dem Wolf sei der Herdenschutz. Diesem Umstand müsse die Revision Rechnung tragen.

Enttäuscht sei man, dass der Bundesrat darauf verzichtete, gleichzeitig mit der Jagdverordnung auch das Jagd- und Schutzgesetz (JSG) zu revidieren. Mit einer solchen Revision hätte der Schutz von bedrohten Tierarten und Wildtieren verbessert werden können, heisst es weiter in der Mitteilung.

Das revidierte Jagdgesetz wurde gemäss Nachwahlbefragung auch abgelehnt, weil es keine Verbesserungen für bedrohte Tierarten vorsah. „Nur mit einem Gesamtpaket, bestehend aus verstärktem Schutz der Wildtiere und pragmatischem Umgang mit dem Wolf, kann der Volkswille umgesetzt werden“, halten die Organisationen fest.

Die Vernehmlassung für die Änderungen in der Jagdverordnung dauert bis am 5. Mai 2021. Sie soll am 15. Juli 2021 in Kraft treten.

(text:sda/bild:archiv)