14 April 2021

Bundesrat will effizienteren Hochwasserschutz

Der Bundesrat will den Hochwasserschutz effizienter machen. Er hat dazu am Mittwoch eine Teilrevision des Wasserbaugesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Mit der Modernisierung sollen die bestehenden Gelder im Hochwasserschutz vorerst trotz erwarteter höherer Risiken und grösseren Ereignissen ausreichen.

Die Landesregierung möchte angesichts steigender Hochwasserrisiken aus dem knapp 30-jährigen „Wasserbaugesetz“ ein modernes „Hochwasserschutzgesetz“ machen. Die Gesetzesrevision berücksichtigt insbesondere den Klimawandel und die wachsende Besiedlung besser, wie der Bundesrat mitteilte.

Bund, Kantone und Gemeinden sollen die Hochwasserrisiken mit planerischen, organisatorischen, biologischen und technischen Massnahmen begrenzen. Während Schutzbauten und der Gewässerunterhalt nach dem Willen des Bundesrats Gefahren mindern, begrenzt die Raumplanung das Schadenpotenzial. Organisatorische Massnahmen sollen zudem das Ausmass eines Ereignisses eindämmen. Vorgesehen ist, dass die Behörden die bestehenden Gefahrengrundlagen mit neuen Risikoübersichten und Gesamtplanungen ergänzen.

Der Bund will dem Vernehmlassungsentwurf zufolge sein Engagement breiter fassen. Er will künftig nicht nur Abgeltungen an Hochwasserschutzbauten leisten. Vielmehr sollen auch Massnahmen etwa in der Raumplanung, Freihalteräume oder die Mitnutzung von Speicherseen gefördert werden. Der Bundesrat will auch den regelmässigen Gewässerunterhalt mitfinanzieren. Darunter fallen etwa kleinere, regelmässige Eingriffe, die die Lebensdauer von Schutzbauten verlängern und den naturnahen Wasserbau fördern.

Ohne Gegenmassnahmen geht die Regierung davon aus, dass das Hochwasserrisiko im Jahr 2040 doppelt so hoch sein wird wie das angestrebte Schutzniveau. Die vorgeschlagenen Änderungen ermöglichen es laut Bundesrat, den Risikozuwachs zu dämpfen und das Sicherheitsniveau mittelfristig mit den bestehenden Bundesmitteln zu halten. Bund und Kantonen investieren jährlich rund 380 Millionen Franken in den Hochwasserschutz. 120 Millionen Franken davon übernimmt der Bund.

Der Bundesrat rechnet bei dem neuen Gesetz mit einem Vollzugsaufwand für Bund und Kantone von 14,4 Millionen Franken für einmalige Investitionen und rund 2,5 Millionen Franken für jährlich wiederkehrende Aufwände wie etwa die Nachführung von Risikoübersichten. Die Mehrkosten könnten im Bundeshaushalt mit den bestehenden Mitteln aufgefangen werden, hiess es. Später sollen die effizienteren Massnahmen die Aufwendungen für Schutzbauten reduzieren.

Im Berner Oberland kommt der Entscheid gut an. Peter Flück – er war beim Jahrhunderthochwasser in Brienz Gemeindepräsident – begrüsst den Entscheid des Bundesrates. Seit dem Hochwasser sind entlang der Gewässer im Berner Oberland bereits viele Schutzbauten entstanden. Trotzdem sei der Entscheid des Bundes ein wichtiger, so Flück weiter. Damit es Bilder wie vom Hochwasser 2005 nicht mehr gäbe.

(text:sda,cs/bild:unsplash)