4 November 2020

Bundesrat legt Eckdaten für Corona-Härtefallregelung vor

Der Bundesrat will Unternehmen, die besonders unter der Corona-Krise leiden, finanziell unterstützen. Er will sich an kantonalen Massnahmen, die seit Inkrafttreten des Covid-19-Gesetzes Ende September ausgerichtet werden, zur Hälfte beteiligen – maximal mit 200 Millionen Franken.

Die Landesregierung hat am Mittwoch den Verordnungsentwurf über Härtefallmassnahmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie in die Vernehmlassung geschickt. Die Grundsätze hatte das Parlament in der Herbstsession verabschiedet.

Für Unternehmen, die zusätzlich zu weiteren Massnahmen auf Hilfe angewiesen sind, kommt die Härtefallregelung zum Zug. Ein Unternehmen ist dann ein Härtefall, wenn der Jahresumsatz 60 Prozent unter dem langjährigen Durchschnitt liegt. Die Regelung zielt insbesondere auf Unternehmen in der Wertschöpfungskette der Eventbranche, Schausteller, Dienstleister der Reisebranche sowie touristische Betriebe ab.

Die konkrete Ausgestaltung der Härtefallhilfen liegt in der Zuständigkeit der Kantone. Es steht ihnen frei, in ihren Regelungen Bürgschaften, Garantien, Darlehen und/oder À-fonds-perdu-Beiträge vorzusehen. Letztere sind auf maximal 10 Prozent des Umsatzes 2019, höchstens aber auf 500’000 Franken pro Unternehmen beschränkt (davon 250’000 Franken vom Bund).

Die Hilfe soll laut dem Bundesrat rasch erfolgen, wie er schreibt. Aufgrund der Dringlichkeit dauert die Vernehmlassung lediglich zehn Tage. Die Regelung soll auf den 1. Dezember 2020 in Kraft treten.