26 Mai 2021

Bundesrat bricht Verhandlungen mit EU über ein Rahmenabkommen ab

Die siebenjährigen Verhandlungen zu einem Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU sind ohne Ergebnis zu Ende gegangen. Der Bundesrat brach die Verhandlungen ab. Er habe am Mittwoch die EU-Kommission über diesen Entscheid informiert.

„Die Verhandlungen über den Entwurf des InstA sind somit beendet“, teilte der Bundesrat im Anschluss mit. Laut der Regierung ist es aber im gemeinsamen Interesse der Schweiz und der EU, „die bewährte bilaterale Zusammenarbeit zu sichern und die bestehenden Abkommen konsequent weiterzuführen“.

Das Justizdepartement von Karin Keller-Sutter wurde beauftragt, zu prüfen, wie das bilaterale Verhältnis „mit möglichen autonomen Anpassungen im nationalen Recht stabilisiert werden könnte“, wie es weiter hiess.

Die einseitige Anpassung des Schweizer Rechts an die EU-Bestimmungen wird auch „Stabilex“ genannt. Die Idee hinter dieser Strategie ist, mit einer einseitigen Rechtsübernahme in politisch unumstrittenen Bereichen der EU entgegen zu kommen.

Ausserdem will sich der Bundesrat beim Parlament dafür einsetzen, die versprochene Kohäsionsmilliarde frei zu geben. Vorgesehen sind 1,3 Milliarden Franken. Definitiv entscheiden über den Kohäsionsbeitrag kann nur das Parlament.

Die Schweiz bemühte sich am Dienstagabend um ein Telefongespräch zwischen Bundespräsident Guy Parmelin mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, wie die Nachrichtenagentur Keystone-SDA aus gut unterrichteten Kreisen erfuhr.

Das Gespräch kam dem Vernehmen nach jedoch nicht zustande, weil die Schweiz keine näheren Angaben zum Gesprächsinhalt machen wollte. Daher reiste Staatssekretärin Livia Leu am Mittwoch nach Brüssel.

Die Schweiz und die EU verhandelten seit rund sieben Jahren über ein institutionelles Rahmenabkommen zur Regelung der künftigen Beziehungen. Ende September 2018 teilte der Bundesrat mit, die Verhandlungen seien in diversen Punkten weit fortgeschritten, es blieben aber einige schwierigen Themen. Dazu gehörten insbesondere die EU-Unionsbürgerrichtlinie, die flankierenden Massnahmen und eine geplante Änderung des EU-Sozialversicherungsrechts. Im Dezember 2018 veröffentlichte der Bundesrat den Verhandlungstext und führte eine Konsultation durch.

Im Juni 2019 teilte der Bundesrat mit, dass Abkommen vorläufig nicht zu unterzeichnen. Er beurteilt das Verhandlungsergebnis zwar insgesamt positiv, verlangte aber „Klärungen“.

Ende April reiste Bundespräsident Parmelin nach Brüssel, um EU Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zu treffen. „So können wir das Abkommen nicht unterzeichnen“, sagte er nach dem Treffen.

(text:sda/bild:unsplash)