21 April 2021

Bund plant mehr Rechte für Autofahrer bei Ausweisentzug

Die Verfahren rund um den Entzug von Führerausweisen sollen beschleunigt werden und die Betroffenen mehr Rechte erhalten. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine Revision der entsprechenden Verordnung bis am 11. August in die Vernehmlassung geschickt.

Demnach muss die Polizei neu den abgenommenen Ausweis innert dreier Arbeitstage an die kantonale Entzugsbehörde übermitteln, wie aus dem Bericht der Regierung zur Vernehmlassungsvorlage hervorgeht. Die Behörde müsste dann innerhalb von zehn Tagen entscheiden. Andernfalls erhält der Betroffene den Ausweis zumindest vorübergehend wieder zurück. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn die Drogenanalyse einer Blutprobe noch aussteht. Erst wenn die Behörde schliesslich genügend ernsthafte Zweifel an der Fahreignung eines Lenkers oder einer Lenkerin hat, kann sie den Ausweis in seinem solchen Fall vorsorglich wieder entziehen. Weiter können Lenkende, denen der Führerausweis vorsorglich weggenommen wurde, neu alle drei Monate einen Antrag für eine Überprüfung stellen. Die kantonale Behörde muss dann den Entzug neu beurteilen.

Zudem sieht der Bundesrat vor, dass Personen, die mutmasslich andere Fahrunfähige bei der Behörde melden, nicht mehr auf Wunsch hin automatisch Anonymität zugesichert wird. Diese müssen künftig ein schutzwürdiges Interesse nachweisen. Ein solches können etwas enge Familienmitglieder, Nachbarn oder Haushaltsangestellte haben. Eine geschädigte Person soll einen ihr durch eine böswillige Meldung entstandenen Schaden mit einer Klage geltend machen können. Weiter sollen Berufsfahrer bei einem Ausweisentzug Fahrten zur Berufsausübung unter Umständen weiter machen dürfen. Konkret will dies der Bundesrat etwa bei leichten Verstössen erlauben, falls der Ausweis in den vorangegangenen fünf Jahren nicht mehr als einmal entzogen worden ist. Mit der Lockerung will die Landesregierung das Risiko eines Jobverlusts senken. Der Bundesrat will letztlich, dass alle Betroffenen eine vergleichbare Auswirkung eines Führerausweisentzugs verspüren. Die geplanten Änderungen gehen auf Forderungen aus dem Parlament zurück. National- und Ständerat hatten diese 2018 überwiesen. Betroffene sollen mit den neuen Regeln mehr Rechtssicherheit erhalten. Für die Umsetzung will der Bundesrat die Verkehrszulassungsverordnung (VZV) und die Strassenverkehrskontrollverordnung (SKV) anpassen.

Der Bund erwartet mit den Änderungen einen Mehraufwand für die Kantone. Zum einen werden sie die hängigen vorsorglichen Entzüge häufiger als bisher überprüfen müssen. Zum anderen werden sie mehr Aufwand haben, weil sie polizeilich entzogene Führerausweise zuweilen vorerst zurückgeben und danach wieder entziehen müssen.

(text:sda/bild:pexels)