6 September 2021

Binswanger gewinnt Bücherstreit vor dem Zuger Obergericht

Die Zürcher Journalistin Michèle Binswanger darf nun doch über die kolportierten Handlungen von Jolanda Spiess-Hegglin an der Zuger Landammannfeier von 2014 ein Buch veröffentlichen. Das Zuger Obergericht hat die Berufung gutgeheissen und die erstinstanzlich angeordneten Verbote aufgehoben.

Das Urteil des Zuger Obergericht ist noch nicht rechtskräftig, wie das Gericht am Montag in einer Medienmitteilung schreibt. Den Parteien steht noch die Beschwerde an das Bundesgericht offen.

(text:sda/bild:unsplash)