26 Juli 2021

Bielersee: Regierungsstatthalter*innen lockern Schiffahrtsverbot

Dank dem stetig sinkenden Pegel des Bielersees dürfen ab Dienstag, 27. Juli 2021 die unmotorisierten Boote (wie Stand up Paddle oder Kanus) sowie die Motorbootund Segelschulen mit gewissen Einschänkungen auf den Bielersee. Wegen des Hochwassers und der damit verbundenen Gefahren haben die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter am 14. und 15. Juli 2021 die Benutzung der Seen und der Aare verboten.1 Sie danken der Bevölkerung dafür, dass diese Vorsichtsmassnahmen gut beachtet wurden.

Der Bielersee darf von den unmotorisierten Booten und den Motorboot- resp. Segelschulen wieder befahren werden. Ebenfalls dürfen Bootswerften oder andere Gewerbe (ausgenommen Kursschiffe), die auf ein Schiff angewiesen sind, den See befahren. Für alle Boote mit Motor gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h. Der Hafen Twann (Seepolizei) ist auf Grund der Schwemmholzbeseitigung gesperrt. Es gibt weiter eine Verbotszone von 100 m rechts und links vom Nidau-Büren Kanal (ab dem Nidauer Strandbad in Richtung Ipsach) sowie 100 m vom Ufer in den See für sämtliche unmotorisierten Boote.

Weiterhin verboten sind das Baden und die Schifffahrt im Zihlkanal bis zur Einmündung Neuenburgersee, im Nidau-Bürenkanal, in der alten Zihl sowie in der Aare unterhalb des Bielersees. Die Fliessgeschwindigkeit in den genannten Flüssen ist immer noch sehr hoch. Zudem führen sie weiterhin Schwemmholz.

(text:pd/bild:cs)