22 Juni 2022

Beschwerde gegen „Hoffmatte“ geht ans Bundesgericht

In dritter Instanz hat auch das Verwaltungsgericht des Kantons Bern die Beschwerden gegen die Stadt Thun betreffend ZPP Hoffmatte abgewiesen. Eine Beschwerde wird weitergezogen.

Auf dem ungenutzten Areal neben der Hoffmann Neopac AG im Gwatt soll eine zeitgemässe Wohnüberbauung für alle Generationen entstehen. Geplant sind 180 Wohnungen, ein Alterspflegeheim und Alterswohnungen.

Zwei beschwerdeführende Parteien akzeptieren das Urteil des Verwaltungsgerichts, eine Beschwerde wird an die nächsthöhere und letzte Instanz, das Bundesgericht weitergezogen.

(text:pd/bild:zvg)