2 April 2021

Beschwerde gegen Demonstrationsverbot in Zürich eingereicht

Mehrere linke Parteien und Bewegungen wehren sich gegen das vom Kanton Zürich erlassene Demonstrationsverbot für mehr als 15 Personen. Sie haben laut eigenen Angaben beim Verwaltungsgericht Beschwerde eingereicht. Sie argumentierten, der Artikel in der kantonalen Covid-19-Verordnung sei verfassungswidrig.

Mit Beschluss, das Demonstrationsverbot unverändert bis Ende April 2021 zu verlängern, sei der Regierungsrat nicht bereit, „diesen verfassungswidrigen Zustand“ zu beenden, schrieben die Beschwerdeführer in einer Mitteilung vom Freitag. Politische Organisationen und Bewegungen in einer Stadt wie Zürich seien von diesem „folgenschweren Entscheid“ besonders betroffen.

Die Alternative Liste (AL), die Grünen, die SP und die Partei der Arbeit (PdA) erachteten den aktuellen Zustand als „unhaltbar“, wie sie weiter schrieben. Gemeinsam mit weiteren Organisationen wie der Gewerkschaft VPOD, Klimastreik-Anhängern und dem Feministischen Streikkollektiv habe man darum beschlossen, beim Verwaltungsgericht Beschwerde einzureichen.

Wie der „Tages-Anzeiger“ berichtete, soll sich das Verwaltungsgericht zum Fall schon „relativ bald“ äussern. Die von den Beschwerdeführern beauftragte Rechtsanwältin habe beantragt, dass der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuerkannt werde. Würde diese vom Gericht bejaht, wäre der entsprechende Artikel 7 der Zürcher Covid-Verordnung und damit die Einschränkung politischer Kundgebungen solange ausser Kraft, bis das Gericht über die Beschwerde entschieden habe.

Auch im Kanton Bern bleiben Demonstrationen mit mehr als 15 Teilnehmenden bis mindestens Ende April verboten. Der Berner Regierungsrat verlängerte die entsprechende Bestimmung in der Covid-Verordnung Ende März um einen Monat. Damit bleibt der Kanton Bern ebenfalls auf einer strengeren Linie als der Bund.

(text:sda/bild:unsplash)