2 Juli 2021

Berner Regierungsrat passt Härtefallverordnung an

Der Bundesrat hat am 18. Juni 2021 beschlossen, das Modell «Härtefall im Härtefall» auch auf kleine Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 5 Millionen Franken auszuweiten. Der Regierungsrat hat die kantonale Härtefallverordnung Link öffnet in einem neuen Fenster. entsprechend an die Bundesverordnung angepasst. Das Modell findet Anwendung bei Unternehmen, die mehr als 70% Umsatzeinbusse erlitten haben. Die Höchstbeträge der Unterstützung werden auch für kleine Unternehmen auf 30% des massgebenden Umsatzes erhöht und der absolute Höchstbetrag wird für kleine Unternehmen auf 1.5 Millionen Franken pro Unternehmen angehoben.

Im Rahmen der Verordnungsänderung vom 7. April 2021 hat der Regierungsrat allen Unternehmen in Aussicht gestellt, dass sie im späteren Verlauf des Vollzugsprogramms ihren Erstentscheid einmalig wiedererwägen lassen können, insbesondere um das Härtefallprogramm zu wechseln oder um die Umsatzperiode von 12 Monaten neu festzulegen. In der kantonalen Härtefallverordnung wird daher eine neue Regelung integriert, damit diese Schlusswiedererwägungen vorgenommen werden können. Damit schafft der Regierungsrat die Grundlage für einen vereinfachten und geordneten Abschluss des Härtefall-Programms per 31. August 2021.

Der Wirtschaftsdirektor Christoph Amman zieht gegenüber Radio BeO ein positives Fazit zum kantonalen Härtefallprogramm. So sei der Kanton Bern schnell gewesen, schneller etwa als der Kanton Zürich und habe kaum Beschwerden erhalten – in Zürich seien es dem Vernehmen nach hunderte gewesen. Bis heute habe man gut 3500 Gesuche abgearbeitet und rund 230 Millionen Franken an die Unternehmen ausbezahlt. Dies auch dank dem grossen Einsatz seiner Direktion, das erfülle ihn schon ein wenig mit Stolz.

(text:pd,cs/bild:beo)