11 März 2021

Berner Regierung will keine Aufspaltung der BKW

Nach Auffassung der Regierung gibt es keinen sachlichen Handlungsbedarf, den Dienstleistungsbereich von der BKW AG abzuspalten. Ein solcher Schritt wäre mit sehr grossen rechtlichen und finanziellen Risiken für den Kanton verbunden und würde das integrierte, erfolgreiche Geschäftsmodell der BKW gefährden. Dies würde zu einer grossen Vertrauenskrise, zu einem bedeutenden Reputationsschaden und zu massiven Kursverlusten an der Börse führen. Der Regierungsrat erachtet es gleichzeitig als noch wichtiger als vor gut drei Jahren, dass der Kanton Bern den gesetzlichen Spielraum schafft für einen Wechsel auf eine Minderheitsbeteiligung mit Sperrminorität.

Mit der überwiesenen Motion 113-2019 (Lanz/Aebi) beauftragte der Grosse Rat die Regierung darzulegen, welche Auswirkungen eine Aufspaltung der BKW-Gruppe in einen staatlich beherrschten Teil und in einen privatisierten Teil hätte. Im Eigentum des Kantons verblieben die Infrastruktur sowie die Stromproduktion und der Energiehandel, während der Dienstleistungsbereich in ein separates Unternehmen überführt würde. Die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates (GPK) empfahl dem Regierungsrat, über den parlamentarischen Auftrag der Motion Lanz/Aebi hinaus die Chancen und Risiken grundsätzlicher zu klären, die sich für den Kanton mit seiner Beteiligung an der BKW AG mittel- und längerfristig ergeben. Mit dem vorliegenden Bericht werden der Prüfauftrag der Motion Lanz/Aebi erfüllt und die Fragen und Empfehlungen der GPK beantwortet.

Der Regierungsrat zieht in seinem Bericht «Perspektiven der Beteiligung an der BKW AG» das Fazit, dass bei einer Aufspaltung die Nachteile und Risiken deutlich überwiegen. Die BKW-Gruppe ist mit dem integrierten Geschäftsmodell in anspruchsvollem Marktumfeld erfolgreich unterwegs. In ein solches Unternehmen sollte nicht ohne Not eingegriffen werden. Insgesamt wäre eine politisch motivierte Aufspaltung der BKW ein massiver Eingriff in die unternehmerische Freiheit, der mit grossen rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und politischen Risiken und potentiell hohen Schäden für den Kanton Bern verbunden wäre. Auch die BKW-Führung ist vom heutigen integrierten Geschäftsmodell mit den drei Sparten überzeugt und lehnt eine Aufspaltung der BKW ab. Eine solche würde nach Einschätzung der Regierung zu einer grossen Vertrauenskrise, zu einem bedeutenden Reputationsschaden und zu massiven Kursverlusten an der Börse führen. Gleichzeitig blieben die möglichen Chancen und der potenzielle Nutzen für den Kanton und dessen Volkswirtschaft vage und stünden in keinem Verhältnis zu den eingegangenen Risiken.

Das Gewerbe wird durch eine generelle Konsolidierungstendenz des Marktes und nicht durch den Marktakteur «BKW AG» herausgefordert. Mit einer Abspaltung des Dienstleistungssektors besteht zudem die Gefahr, dass ein internationaler Grosskonzern diesen Bereich aufkauft. Nach Auffassung der Regierung können energiepolitische Ziele am besten über die Schaffung staatlicher Rahmenbedingungen und nicht über die Beteiligung an einer börsenkotierten Unternehmung verfolgt werden.

Der Regierungsrat beantragt daher dem Grossen Rat, die Option einer Aufspaltung der BKW AG nicht weiterzuverfolgen.

(text:pd/bild:archiv)