11 März 2021

Berner Regierung will Jugend-und Kinderheime ausgliedern

Der Regierungsrat beaantragt dem Grossen Rat einen Kreditantrag von 107 Millionen Franken.

Das soll als Startkapital für die Jugend-und Kinderheime dienen, wenn sie in den Selbständigkeit gehen.  Der Grund für die Ausgliederung ist das neue Steuerungs- und Finanzierungsmodell in der Kinder- und Jugendhilfe, welches eine Gleichbehandlung der insgesamt 97 Einrichtungen nötig macht schreibt der Kanton.

Betroffen sind das Jugendheim Lory in Münsingen, die Beobachtungsstation Bolligen, das pädagogische Zentrum für Hören und Sprache Münchenbuchsee, das Zentrum für Sozial- und Heilpädagogik Landorf Köniz – Schlössli Kehrsatz und das Schulheim Schloss Erlach. Die fünf Institution sollen sich künftig als Stiftung organisieren, wobei BeoBolligen und das Jugendheim Lory sich zusammenschliessen.

Unausgereifter Schnellschuss

Gegen diese Ausgliederung ist im Moment die SVP Bern. „Im Eilverfahren sollen fünf kantonale Institutionen verselbständigt werden“, schreibt die SVP Bern. „Dies ohne Handlungsbedarf, ohne seriöse Planung und ohne ordentlichen Einbezug der finanzkompetenten Organe bei den Projektierungskosten. “ Deshalb will die SVP Bern dieses Geschäft zurück an den Absender schicken.

Ball nun beim Grossen Rat

Der Kreditantrag von 107 Millionen Franken wird jetzt dem Grossen Rat unterbreitet, damit dieser in der Sommersession darüber beraten kann. Sollte dieses Geschäft angenommen werden, ist der Gang in die Selbständigkeit per 2023 geplant.

 

(text:pd&fls/bild:jugendheim lory, münsingen)