23 Juli 2021

Thun/Bern: Badeverbot in Aare wird aufgehoben

Die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter heben das Schifffahrts- und Badeverbot für die Aare zwischen Thunersee und Bielersee ab Samstag, 24. Juli 2021 auf. Weiterhin verboten sind die Schifffahrt auf dem Bielersee sowie Baden und Schifffahrt im Zihlkanal und dem Nidau-Bürenkanal sowie in der bernischen Aare zwischen Büren und Wynau. Wegen des Hochwassers und der damit verbundenen Gefahren haben die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter am 14. und 15. Juli 2021 die Benutzung der Seen und der Aare verboten.
Das Verbot für den Thunersee konnte am Montag gelockert und am Mittwoch aufgehoben werden. Aufgrund der langsam sinkenden Pegelstände von Thunersee und Aare wird das Verbot für die Aare zwischen Thun und Hagneck per Samstagmorgen aufgehoben.

Die Aufhebung des Verbots bedeutet nicht, dass die Aare ungefährlich ist. Es gilt die Eigenverantwortung! Insbesondere wird Privaten dringend davon abgeraten, folgende Streckenabschnitte zu benutzen:
‒ Innenstadt Thun: Das Flussbad Schwäbis in Thun muss instandgestellt werden; der Zeitpunkt der Wiedereröffnung ist noch offen.
‒ Aare oberhalb der Uttigenschwelle: Das Flussbett hat sich wesentlich verändert.
‒ Aareschlaufe zwischen dem Stauwehr Lorraine und der Felsenaubrücke in Bremgarten

(text:pd/bild:beo)