15 Dezember 2021

Berlin erklärt russische Diplomaten zu „unerwünschten Personen“

Als Konsequenz aus dem Berliner Mordurteil gegen einen Russen erklärt die deutsche Regierung zwei Mitarbeiter der russischen Botschaft zu „unerwünschten Personen“.

Das sei dem russischen Botschafter Sergej Netschajew am Mittwoch bei einem Gespräch im Auswärtigen Amt erklärt worden, sagte Aussenministerin Annalena Baerbock in Berlin. Das kommt einer Ausweisung der Diplomaten gleich.

Das Berliner Kammergericht hatte zuvor einen 56-jährigen Russen zu lebenslanger Haft wegen Mordes an einem Georgier tschetschenischer Abstammung verurteilt. Die Staatsschutzkammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im August 2019 im Auftrag staatlicher russischer Stellen handelte, als er sein Opfer mitten in einer Berliner Parkanlage erschoss. Das Gericht folgte damit der Argumentation der Bundesanwaltschaft.

Baerbock sprach von einer „schwerwiegenden Verletzung deutschen Rechts und der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland“. Sie habe bereits am Dienstag – vor dem Urteil – mit dem russischen Aussenminister Sergej Lawrow telefoniert und bekräftigt, dass sie einen offenen und ehrlichen Austausch mit Russland wolle.

„Dies muss auf dem Boden des Völkerrechts und des gegenseitigen Respekts stattfinden“, betonte die Grünen-Politikerin. Es sei klar, dass Handlungen wie der Mord im Tiergarten diesen Austausch schwer belasteten. „Die Bundesregierung wird alles tun, was nötig ist, um die Sicherheit in unserem Land und den Respekt vor unserer Rechtsordnung zu gewährleisten.“

Zuvor hatte auch der russische Botschafter in Deutschland, Sergej Netschajew, eine Reaktion auf das Mordurteil angekündigt. Einzelheiten nannte er zunächst aber nicht. „Es handelt sich dabei um einen offensichtlich unfreundlichen Akt, der nicht unerwidert bleibt“, erklärte er. „Auch der Zeitpunkt der Urteilsverkündung wird nicht von ungefähr ausgesucht sein. Offenbar hat jemand ein Interesse daran, dass der Dialog zwischen Russland und der neuen Bundesregierung von Beginn an dadurch überschattet wird.“

Das Urteil sei „nicht objektiv, politisch motiviert und für das ohnedies schwierige deutsch-russische Verhältnis gravierend belastend“, kritisierte der Botschafter. Den Vorwurf, dass die Russische Föderation an der Tat beteiligt gewesen sein soll, bezeichnete er als „absurd“.

Deutschland hatte bereits nach den ersten Ermittlungsergebnissen des Generalbundesanwalts zu dem Fall zwei russische Botschaftsmitarbeiter ausgewiesen. Damals hatte Russland mit der Ausweisung zweier deutscher Diplomaten reagiert.

(text:sda/bild:unsplash)