13 Juni 2021

Beatenberg: Keine finanzielle Beteiligung von Grundeigentümer bei Massnahmen Naturgefahren

Der Souverän von Beateberg lehnt eine fianzielle Beteiligung von Grundeigentümern  bei Massnahmen gegen Naturgefahren ab.

Um Grundeigentümer verpflichten zu können, sich finanziell an Massnahmen gegen Sturzgefahren beteiligen zu müssen, bei denen sie einen entsprechenden Sondervorteil geniessen, sollte mittels Reglement die entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen werden. Das lehnt die Stimmbevölkerung von Beatenberg mit 290-NEIN zu 175-JA Stimmen ab.

Die restlichen Traktanden wurden jedoch genehmigt, so auch die Umzonung Ausschnitt Waldegg, welcher neu nun eine Landwirtschaftszone wird.

(text:pd&ch/bild: