5 Februar 2021

Autos im Kanton Bern sollen künftig ökologisch besteuert werden

Die Mehrheit der Sicherheitskommission (SiK) unterstützt das Gesetz über die Besteuerung von Strassenfahrzeugen. Mit der Besteuerung nach Gewicht und CO2- Ausstoss werde die gewünschte Lenkungswirkung erreicht.

Im Hinblick auf die Frühlingssession 2021 des Grossen Rates hat die Sicherheitskommission die Änderung des Gesetzes über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge (BSFG) vorberaten. Eine Mehrheit der SiK begrüsst die Vorlage. Sie beantragt dem Grossen Rat mit 11 zu 6 Stimmen, der Gesetzesänderung zuzustimmen.

Für die Kommissionsmehrheit ermöglicht das angepasste Gesetz mit der Kombination der Besteuerung der Fahrzeuge nach Gewicht und CO2-Ausstoss die umweltpolitisch angestrebte Lenkungswirkung. Es setzt die richtigen Anreize, die Änderungen sind zeitgemäss und berücksichtigen den Technologiewandel. Mit einer Bemessung des Steuerwerts, der technologieneutral und nicht vom Antrieb abhängig ist, wird dem auch Rechnung getragen. Lastwagen und landwirtschaftliche Fahrzeuge werden weiterhin nach dem alten System berechnet. Das entlastet das Gewerbe und die Landwirtschaft.

Eine Minderheit der SiK will nicht auf die Vorlage eintreten, weil sich das geltende Gesetz acht Jahre nach der Volksabstimmung zu den Steuern für Motorfahrzeuge noch bewähre. Die Verknüpfung mit der Klimadebatte greift für die SiK-Minderheit zu wenig weit. Ausserdem sei von einer Steuererhöhung vor allem die Bevölkerung in den Randregionen betroffen.

Wenn der Grosse Rat auf die Vorlage eintritt, verlangt die SiK-Minderheit, dass im neuen Gesetz keine Systemänderung verankert wird und die Berechnungsgrundlagen für die Motorfahrzeugsteuern gleichbleiben.

Die SVP hat in einer Medienmitteilung bereits kommuniziert, dass sie gegen den Entscheid der Sicherheitskommission ist. Sie werde nicht zögern, das Referendum zu ergreifen, falls die Gesetzesvorlage eine Mehrheit im Grossen Rat findet.