16 März 2022

Anpassungen bei Zweitwohnungsgesetz gefordert

Vor rund zehn Jahren, am 11. März 2012 nahm die Schweizer Stimmbevölkerung die sogenannte Zweitwohnungsinitiative mit 50.6 Prozent knapp an. Seither ist der Zweitwohnungsanteil in den Gemeinden auf 20 Prozent beschränkt. Die Initiative habe deutliche Spuren hinterlassen, schreibt nun die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) und fordert eine Revision der Zweitwohnungsgesetzgebung.

2021 unterstanden 342 Gemeinden, vorwiegend im Alpenraum, der Zweitwohnungsgesetzgebung. Die Initiative habe zu einer Spaltung des Landes geführt, erklärt SAB-Direktor Thomas Egger gegenüber Radio BeO, weil diese Gemeinden anders behandelt würden als die anderen. Darum fühlten sich auch viele Berggemeinden sich vom den Städten und Agglomerationen bevormundet und das sei nicht gut für die Schweiz. Ausserdem habe die Initiative teilweise unbeabsichtigt die Falschen getroffen – die Hotellerie aber eben auch die Erstwohnungsbesitzenden.

Das kann auch der Saanener Gemeindepräsident Toni von Grünigen bestätigen. Die Nebenwirkung der Initiative sei, dass der Druck auf Erstwohnungen gestiegen sei, indem die Liegeschafts-, Miet- und Kaufpreise durch die grosse Nachfrage enorm gestiegen seien und es damit für Einheimische schwierig oder fast unmöglich geworden sei, zu Wohneigentum zu kommen oder etwas preiswert mieten zu können. Das Problem in Saanen seien also nicht in erster Linie die Zweitwohnungen, sondern der Druck auf die Erstwohnungen, so von Grünigen weiter. Da sei aber jede Gemeinde etwas anders betroffen.

Die Forderung des SAB nach einer Totalrevision der Zweitwohnungsgesetzgebung wurde in Bundesbern nicht gehört. Das Parlament entschied sich, nur punktuelle Anpassungen vorzunehmen.

(text:cs/bild:beo)