14 Mai 2022

Änderung der Überbauungsordnung Camping Wang in Beatenberg

Seit 1997 betrieben die Vorgänger des heutigen Campingareals Wang im Nebenerwerb einen Camping auf dem Bauernhof. Die ruhige und attraktive Aussichtslage führte zu einer erfreulichen Nachfrage in diesem Beherbergungssegment. Aber für den Betrieb des Campingplatzes in der Landwirtschaftszone fehlte eine planungsrechtliche Grundlage. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2010 die Überbauungsordnung (UeO) Camping Wang geschaffen. Die bestehende UeO entspricht aber nicht mehr den heutigen Anforderungen und Bedürfnissen. Die Nachfrage nach Übernachtungen mit einfacher Ausrüstung in Zelten ist gesunken. Heute werden vermehrt vor Ort eingerichtete und mit minimalem Komfort ausgestattete Unterkünfte gewünscht. Mit der geltenden UeO kann der Bedarf an festinstallierten Unterkünften nicht gedeckt werden. Entsprechend soll mit der vorliegenden Revision der UeO die Nutzung an die aktuellen Bedürfnisse angepasst werden. Nach Freigabe des Gemeinderates konnte die öffentliche Auflage vom 4. November bis 6. Dezember 2021 durchgeführt werden. Während der Auflagefrist ist eine Einsprache eingegangen. Die Einspracheverhandlung vom 8. Februar 2022 verlief erfolglos und die Einsprache wurde aufrechterhalten. Weder die Gemeinde noch die Gemeindeversammlung haben einen Entscheid über die Einsprache zu fällen. Diese wird als “unerledigte Einsprache“ aufgeführt und das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat bei Beschluss der UeO-Änderung über die Einsprache zu befinden. Der Beatenberger Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten, die Änderung der Überbauungsordnung Camping Wang anzunehmen.

(text:pd/bild:beo)