29 Juni 2021

Keine Ruhestandsrenten mehr für ehemalige Regierungsmitglieder

Zurückgetretene oder abgewählte Mitglieder des Regierungsrates sollen anstelle der bisherigen Ruhestandsrente künftig eine befristete Gehaltsfortzahlung erhalten. Die Finanzkommission spricht sich für eine entsprechende Anpassung des Gesetzes aus.

Aus dem Amt geschiedene Regierungsmitglieder haben nach geltendem Recht, unabhängig vom Alter zum Zeitpunkt des Ausscheidens, Anspruch auf eine Ruhestandsrente. Die durch eine grossrätliche Motion angestossene Revisionsvorlage will die Ruhestandsrente durch eine auf maximal drei Jahre befristete Gehaltsfortzahlung (65 Prozent des ordentlichen Gehalts eines Regierungsmitglieds) ablösen. Die Finanzkommission (FiKo) begrüsst die angedachte Anpassung. Mit der auf maximal drei Jahren befristeten Gehaltsfortzahlung finde eine angemessene finanzielle Absicherung für die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Amt statt. Zudem werde sichergestellt, dass sich weiterhin fähige Persönlichkeiten für das Amt als Regierungsrat zur Verfügung stellten, ohne sich vorzeitig um allfällige Anschlusslösungen kümmern zu müssen, so die Meinung der Kommission. Zu diskutieren gab einzig der Passus, ob die neue Regelung ab 2022 oder 2026 auch für bisherige Regierungsratsmitglieder, unabhängig von ihrer Amtsdauer, gelten soll. Ein entsprechender Antrag wurde jedoch abgelehnt. Die Finanzkommission beantragt dem Grossen Rat nur eine Lesung durchzuführen und hat dem Gesetz ohne Änderungen in der Schlussabstimmung einstimmig zugestimmt.

(text:pd/bild:unsplash)